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Kurztext im Wortlaut:
"Staatsbürgerschaft für Folteropfer
Whistleblower, die für Demokratie und Pressefreiheit kämpfen und deshalb als politische Gefangene Folter durch fremde Regierungen ausgesetzt sind oder waren, sollen die Staatsbürgerschaft durch Änderung der Bundesverfassung erhalten können. Das Folteropfer hat Rechtsanspruch auf die Verleihung, wenn ein UN-Sonderberichterstatter das Vorliegen von Folter bestätigt. Der Antrag dazu kann auch gestellt werden, wenn sich das Folteropfer in Haft des Drittstaates befindet."
Eintragungsfrist 19.-26. Juni 2023