In diesen Tagen und Wochen erhalten immer mehr Haushalte die Zahlungsaufforderung für die Zwangsgebühr des ORF. Viele Anwälte darunter auch Höllwarth und Scheer berichteten mehrfach über die Möglichkeiten und rechtlichen Schritte, sich gegen diese ungerechte Steuer zu wehren. Die Beiden haben auch ein Volksbegehren initiiert in dem sie dezidiert kein ORF Bashing betreiben wollen, sondern vielmehr die fehlende Rechtsgrundlage für dieses neue Gesetz in Frage stellen.
Eine breite Front aus Rechtsanwält*innen und Plattformen haben gegen diese geplante Zwangsabgabe mobil gemacht und erste Erfolge sind zu verbuchen. Der VfGH hat eine erste Prüfung veranlasst und die Bundesregierung aufgefordert sich binnen 8 Wochen zum ORF-Gesetz zu äußern. Ob dies ebenso verläuft wie bei den COVID-Gesetzen bleibt abzuwarten. Was aber jeder Haushalt machen kann im Falle der Zusendung einer Zahlungsaufforderung ist hier ersichtlich. Ob dieser Weg immer zum Erfolg führt ist aber fraglich.
Nach dem Erhalt der Zahlungsaufforderung können sie ein Einschreiben verfassen mit folgendem Text:
"Ich stelle den Antrag,
die ORF-Beitrags Service GmbH, als Nachfolgerin der GIS Gebühren Info Service GmbH und als mit behördlichen Aufgaben beliehenes Unternehmen nach § 21 Abs 1 iVm § 10 ORF-Beitrags-Gesetz 2024 (idF BGBl I 112/2023), möge gemäß § 12 Abs 2 Z 2 iVm § 3 [bei Betrieben § 4] ORF-Beitrags-Gesetz 2024, einen Bescheid über die Festsetzung des ORF-Beitrags und der Landesabgabe, auf Basis der Zahlungsaufforderung vom DATUM einfügen (zugestellt am DATUM EINFÜGEN), erlassen."
Bei diesem Antrag ist nicht zu vergessen die Beitragsnummer anzugeben.
In meinem konkreten Fall hat der OBS mit folgendem Schreiben geantwortet.
„Guten Tag, Wolfgang Berger,
danke für Ihre Nachricht.
Ihr Antrag auf bescheidmäßige Erledigung wird bearbeitet. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Für die Dauer der Bearbeitung Ihres Ansuchens wurde ein Mahnstopp gesetzt.
Derzeit besteht kein weiterer Handlungsbedarf für Sie.
Mit freundlichen Grüßen„
Je mehr Menschen sich gegen dieses moderne Raubrittertum des ORF´s zur Wehr setzen, umso höher sind die Chancen dieses Gesetz wieder zu kippen.
Ausserdem kann man bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen und Beschwerde einlegen, dass der ORF seiner verfassungsmäßigen Verantwortung, der ausgewogenen Berichterstattung nicht nach kommt und stattdessen einseitige und imperialistische Kriegspropaganda verbreitet. Genau genommen berichtet der öffentlich rechtliche Rundfunk meist im Sinne der Regierenden und erfüllt damit nicht mehr die journalistische Sorgfaltspflicht.